-
...Der Beschwerdegegner begann am 1. Januar 2009 als Aussendienstmitarbeiter für die Firma Y._____... bei seinem Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt, am 1. Januar 2009, nicht mehr in der Lage gewesen...
-
Regeste
Art. 24 Abs. 1 und 2 Satz 2 BVV 2; Überentschädigungsberechnung bei Wohnsitz im Ausland. Im Regelfall einer ohne Gesundheitsschaden weiterhin in der Schweiz ausgeübten Erwerbstätigkeit ist bei Wohnsitznahme im Ausland das zumutbarerweise noch erzielbare Erwerbseinkommen (Art. 24 Abs. 2 Satz 2 BVV 2) weiterhin bezogen auf den schweizerischen Arbeitsmarkt zu ermitteln, wie der mutmasslich entgangene Verdienst (Art. 24 Abs. 1 BVV 2; E. 5.2).
****************************************
Regeste
Art. 24 al. 1 et 2 seconde phrase OPP 2; calcul de surindemnisation en cas de domicile à l'étranger. Dans le cas où un assuré aurait sans atteinte à la santé continué à exercer une activité lucrative en Suisse, le revenu que l'on peut encore raisonnablement exiger de lui (art. 24 al. 2 seconde p...
...B. Am 6. August 2009 liess V. beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abt...
-
...Mai 2009 ein. Mit Verfügungen vom 17. November 2009 sprach... sei bei ausgeglichener Arbeitsmarktlage auch sozial-praktisch nicht verwertbar, vor allem ...
-
... Budget des Amts für den Arbeitsmarkt bezogen. 2 Diese Massnahme wird aufgehoben, wenn i...
-
...März 2009 durch Kündigung auf und gab an, sie wolle ein Res... Begründung an, B.________ stehe dem Arbeitsmarkt für eine zu kurze Zeit, nämlich lediglich währe...
-
... die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik (SR 823.114) . Statistikerhebungsverordnung AS 200...
-
... des hypothetischen ausgeglichenen Arbeitsmarkts und kam zum Schluss, es sei nicht nachvollziehbar,...
-
...Oktober 2009 fest, klinisch-neurologisch fänden sich im Bereic... auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt (Urteil 8C_810/2009 vom 3. März 2010 E. 2.6.4 und...
-
...Mit Verfügung vom 24. November 2009 sprach die IV-Stelle Zug S.________ mit Wirkung ab... Nischentätigkeiten auf dem freien Arbeitsmarkt nicht eingegliedert werden. Ihm fehlten damit wese...
-
Regeste
Art. 117 AuG; Teilnahme eines ausländischen Stellenbewerbers, der nicht berechtigt ist, in der Schweiz zu arbeiten, an einem Anstellungsverfahren. Die Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz muss nach Vertragsabschluss und im Zeitpunkt des Stellenantritts vorliegen. Die Stellenbewerbung und die Teilnahme an einem Anstellungsverfahren setzen keine entsprechende Bewilligung voraus. Der Arbeitgeber, der einen ausländischen Stellenbewerber im Hinblick auf eine allfällige Anstellung probeweise arbeiten lässt, beschäftigt diesen nicht im Sinne von Art. 117 AuG (E. 1).
****************************************
Regeste
Art. 117 LEtr; participation d'un candidat étranger, non autorisé à travailler en Suisse, à une procédure de recrutement. L'autorisation d'exercer ...
...und 19. August 2009 über die Mittagszeit während je maximal 90 Minut... habe Einfluss auf den Schweizer Arbeitsmarkt. 1.2 Die Vorinstanz erwägt, eine Erwerbstätigkei...