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Regeste
Fremdenpolizeirecht; Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Art. 100 lit. b Ziff. 3/Art. 97 f. OG; Art. 11 des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien über die Auswanderung italienischer Arbeitskräfte nach der Schweiz vom 10. August 1964 (Erw. 1). Voraussetzung des Anspruchs eines italienischen Arbeitnehmers auf Vorzugsbehandlung; Art. 10 f. des Abkommens/Art. 9 Abs. 2 ANAG (Erw. 2). Verhalten, das im Sinne von Art. 9 Abs. 2 lit. b ANAG "Anlass zu schweren Klagen" gibt. Wie ist diese Bestimmung im Falle eines aus dem Abkommen privilegierten Ausländers auszulegen? (Erw. 3 b und c). Die fremdenpolizeiliche Massnahme muss verhältnismässig sein und nach den Umständen angemessen erscheinen (Erw. 4).
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A successful conclusion of the Doha round has become ever more improbable. Besides, the Upper House of Parliament has decided not to negotiate a more liberal free trade agreement with the USA.
..., in der Kapital und qualifizierte Arbeitskrafte international sehr mobil sind, lässt sich das Zie...
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Regeste
Umwandlung der Saison- in eine Jahresaufenthaltsbewilligung. Bundesgesetz vom 26. März 1931 über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer, Abkommen vom 10. August 1964 zwischen der Schweiz und Italien über die Auswanderung italienischer Arbeitskräfte nach der Schweiz (Italienerabkommen). 1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen einen die Umwandlung der Saison- in eine Jahresaufenthaltsbewilligung verweigernden Entscheid, der in Anwendung von Art. 12 des Italienerabkommens ergeht, ist zulässig (E. 1 und 2). 2. Voraussetzung der Bewilligungserteilung nach Art. 12 des Italienerabkommens ist, dass sich der Ausländer in der Schweiz wohl verhalten hat; namentlich darf er nicht zu schweren Klagen Anlass gegeben oder einen Ausweisungsgrund gesetzt haben (E. 3a und b). 3. Die Verwei...
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..., den Vorrang der inländischen Arbeitskräfte und die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen...
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Regeste
Art. 3 Abs. 3 ANAG und Art. 13 Abs. 4 ANAV; Anstellung von Ausländern ohne Arbeitsbewilligung. 1. Im Falle unselbständiger Erwerbstätigkeit ist es unerheblich, aufgrund welchen zivilrechtlichen Vertragsverhältnisses zwischen dem Ausländer und dem in der Schweiz ansässigen Arbeitgeber die Tätigkeit ausgeübt wird (Erw. 1-3). 2. Als Arbeitgeber im Sinne des ANAG und der ANAV gilt schon, wer einen Ausländer faktisch in seinem Betrieb unter eigener Verantwortung und Aufsicht beschäftigt, seine Dienste also tatsächlich entgegennimmt (Erw. 1-3). 3. Fall mittlerer Beamter, die befugt sind, Arbeitskräfte selbständig und ohne Bewilligung oder nachträgliche Genehmigung von oben zu beschäftigen (Erw. 4). Art. 18 StGB; Vorsatz (Erw. 6).
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Regeste
Art....
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Regeste
Art. 117 AuG; Teilnahme eines ausländischen Stellenbewerbers, der nicht berechtigt ist, in der Schweiz zu arbeiten, an einem Anstellungsverfahren. Die Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz muss nach Vertragsabschluss und im Zeitpunkt des Stellenantritts vorliegen. Die Stellenbewerbung und die Teilnahme an einem Anstellungsverfahren setzen keine entsprechende Bewilligung voraus. Der Arbeitgeber, der einen ausländischen Stellenbewerber im Hinblick auf eine allfällige Anstellung probeweise arbeiten lässt, beschäftigt diesen nicht im Sinne von Art. 117 AuG (E. 1).
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Regeste
Art. 117 LEtr; participation d'un candidat étranger, non autorisé à travailler en Suisse, à une procédure de recrutement. L'autorisation d'exercer ...
... werden, dass vorhandene fähige Arbeitskräfte berücksichtigt werden, bevor neue Zulassungen bew...