Anpflanzung

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  • Regeste Art. 31 FPolG und Art. 1 Abs. 1 und 3 FPolV; Waldfeststellung. 1. Ein 900 m2 überschreitender, zwanzigjähriger Fichtenbestand stellt Waldareal im Sinne des Forstpolizeirechts dar. Selbst wenn diese Bestockung 1965 als Christbaumkultur angelegt worden ist, kann sie heute wegen ihres Wachstumsstandes nicht mehr als solche bezeichnet werden (E. 3). 2. Die bundesgerichtliche Sachverhaltsabklärung hat ergeben, dass die Fichten in vorbestehendes Waldareal gepflanzt wurden. Die von der Rech...

  • Jurisprudence

    Arrêt de Tribunal Federal Nº 99 IB 392, de 21 Décembre 1973

    Recurso nº 99 IB 392, Ponente Publié

    Regeste Verfahren: Art. 97 ff. OG. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen einen auf kantonales Verfahrensrecht sich stützenden Nichteintretensentscheid (Erw. 1). Entfernung widerrechtlich angepflanzter Reben: Art. 1 und 7 BB über vorübergehende Massnahmen zugunsten des Rebbaues: Auslegung der Ausnahmebestimmung des Art. 1 Abs. 1 zweiter Satz BB (Erw. 2a). Die Pflicht, widerrechtlich angepflanzte Reben auszureuten (Art. 7 BB), trifft den Eigentümer der Parzelle schlechthin und k...

  • Regeste Art. 26bis FPolV. Ersatzabgabe. Art. 26bis FPolV ist nicht als abschliessend zu verstehen. Die Vorschrift steht der bernischen Regelung, wonach bei einer nicht in der gleichen Gegend vorgenommenen Ersatzaufforstung eine Abgabe in der Höhe des eingesparten Betrags zu entrichten ist, nicht entgegen. **************************************** Regeste Art. 26bis OFor. Contribution de remplacement. L'art. 26bis OFor ne doit pas être compris comme étant exhaustif. La disposition ne s'oppose...

  • Regeste Art. 1 FPolV. 1. Gesetzmässigkeit der Walddefinition des Art. 1 FPolV, insbesondere der Formulierung "ungeachtet der Entstehung" (Erw. 2c). 2. Die Absicht des pflanzenden Grundeigentümers, eine baumbestandene Parkanlage und nicht Wald zu schaffen, ist für die forstrechtliche Qualifikation einer Bestockung ohne Bedeutung (Erw. 2d). **************************************** Regeste Art. 1 OFor. 1. Légalité de la définition de la forêt contenue à l'art. 1 OFor, notamment en ce qui conce...

  • ... 4 Des Weiteren konnte die Vorinstanz angesichts der Grösse der Hanffelder und der notorischen Tatsachen, dass die Anpflanzung und die Bewirtschaftung von 720 Hanfpflanzen ...

  • ... Mai 1997 offenbar über das Vorgehen bezüglich Hanfanbau diskutiert und sich geeinigt hätten, dass die Anpflanzung von "nicht offiziellen" Pflanzen als illegal zu ...

  • ... Die vom Regierungsrat angeordneten Auflagen betreffen im Wesentlichen die talseitige Anpflanzung von Bäumen und ein Benutzungsverbot nach Art. ...

  • Regeste Art. 31 FPolG und Art. 1 Abs. 1 und 3 FPolV; Waldfeststellung. 1. Bei einer Hangbestockung genügt für die Annahme von Wald schon grundsätzlich deren Eignung, eine Schutzfunktion auszuüben. Es ist daher unerheblich, ob tatsächlich Rutschungen vorgekommen sind (E. 2c). 2. Nach 10-15 Jahren wird auch vordringender Waldwuchs, der mit einer Waldfläche auf dem benachbarten Grundstück zusammenhängt, als Wald im Rechtssinne betrachtet (E. 2d). 3. Voraussetzungen für die Annahme einer Garten-...

  • ... die Anpflanzung von Obstbäumen auf dem zwischen der Parzelle ...

  • ... Angesichts der weltweiten geopolitischen Veränderungen (wachsende Weltbevölkerung, zunehmender Konsum tierischer Produkte, Anpflanzung nachwachsender Rohstoffe für die ...

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