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Despite revolving sovereign debt crises, effective reforms of the international financial architecture with a view to improving crisis prevention have never been successfully implemented. In our view, policy makers have unduly focussed on crisis symptoms instead of tackling the true cause of debt crises, namely, the market failure on international bond markets. We argue that only if the market price of newly issued bonds adequately reflects the associated increase in default-risk, and if enforceable seniority rules as in private bond contracts are introduced can there be a reduction of the incentives to enter excessively large and short-term bond contracts. On the basis of contract theory we propose an institutional framework which reduces the incentives to unsustainable sovereign debt ...
... Höhe der Schulden ist auch deren Risikostruktur eine Konsequenz des Moral-Hazard-Problems. TIROLE ... an in Fremdwährung ausgestellten Anleihen zu einer erhöhten und messbaren Schockanfälligke...
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Regeste
Art. 1 Abs. 2 und Art. 23ter Abs. 1 BankG (Fassung vor dem 1. Januar 2009); Art. 3a Abs. 3 lit. a BankV; Art. 10 Abs. 1 und Art. 2 lit. d BEHG; Art. 3 Abs. 2 BEHV; Art. 31 und 37 Abs. 3 FINMAG; Verhältnismässigkeit der aufsichtsrechtlichen Liquidation zweier Firmen, die im Rahmen einer Gruppe finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtigen Aktivitäten nachgegangen sind. Bestätigung der Rechtsprechung bezüglich der Aufsichtsbefugnisse der FINMA gegen Finanzintermediäre, die in Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen als Gruppe arbeitsteilig tätig sind (E. 3 und 4.3). Begriff des Emissionshauses (E. 4.1) und der unerlaubten gewerbsmässigen Entgegennahme von Publikumseinlagen (E. 4.2). Eigenkapitalbezogene Selbstemissionen fallen nicht in den Aufsichtsbereich der EBK bzw. der FIN...
... können, dass künftig kein relevantes Risiko mehr besteht, dass wiederum gesetzeswidrig bewilli..., BankV; SR 952.02), Anleihensobligationen (Art. 3a Abs. 3 lit. b BankV), Abwicklungskonti (A...
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Regeste
Art. 84 BGG; Auslieferung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, Eintretensvoraussetzung des besonders bedeutenden Falles. Auch bei einer Auslieferung kann ein besonders bedeutender Fall nur ausnahmsweise angenommen werden. Besondere Bedeutung des Falles hier bejaht, da Anlass bestand zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit der Frage der Wirksamkeit diplomatischer Zusicherungen in Bezug auf die menschenrechtskonforme Behandlung des Verfolgten im ersuchenden Staat (E. 1.3).
Regeste
Art. 43 BGG; ergänzende Beschwerdeschrift. Nachfrist zur Ergänzung der Beschwerdebegründung in Anbetracht der Schwierigkeit der sich stellenden Fragen ausnahmsweise gewährt (E. 1.6).
Regeste
Art. 42 Abs. 1, Art. 43 und Art. 100 Abs. 2 lit. b BGG; neue Begehren nach Ablauf der...
...Eine umfassende Risikoabwägung habe bisher nicht stattgefunden. 6.2 Wie das Bunde... seien direkt sowie in Form von Anleihen und Beteiligungen erfolgt. Die Firmen, in welche i...
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... über dem Zinssatz für öffentliche Anleihen liegt. Dadurch könnte später ein Schuldenab...Es besteht das Risiko, dass die Initiative als Ermächtigung an den Gese...
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... in fahrlässiger Weise eine risikoreiche Investition getätigt wurde, bei welcher ein (erhe...Während öffentliche Anleihen westlicher Industrienationen im Allgemeinen als si...
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... Mittel, der Geldmittelkonten und der Anleihen; c) die Auflösung der transitorischen Aktiven und... anderer Dienstleistungen, durch die das Risiko entsteht, als Revisionsstelle eigene Arbeiten übe...
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Regeste
Art. 219 Abs. 4 Erste Klasse lit. b SchKG; Konkursprivileg für die Forderungen von Personalvorsorgeeinrichtungen gegenüber den angeschlossenen Arbeitgebern. Das Konkursprivileg umfasst auch Forderungen einer Personalvorsorgeeinrichtung gegenüber einem angeschlossenen Arbeitgeber aus Anleihensobligationen (E. 4.3). Unerheblich ist dabei, ob die Titel im Rahmen einer Selbst- oder einer Fremdemission ausgegeben worden sind (E. 5).
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Regeste
Art. 219 al. 4 première classe let. b LP; privilège dans la faillite pour les créances des institutions de prévoyance à l'égard des employeurs affiliés. Le privilège dans la faillite comprend aussi les créances de l'institution de prévoyance à l'égard de l'employeur affilié dérivant d'emprunts par obli...
... der in eigenem Namen und auf eigenes Risiko auftretenden Banken aus, wodurch der Anleihensschu...
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... muss und zu diesem Zweck risikogerechte Prämien erhebt. Nachhaltigkeitsaspekte werden... und die Emission von IWF-Anleihen, eine allgemeine Allokation von Sonderziehungsrech...
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...Angesichts des hohen Risikos, welches mit dieser Anlage eingegangen worden sei,...Während öffentliche Anleihen westlicher Industrienationen im Allgemeinen als si...
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... einer Zentral-bank betreffend Liquidität, Risiko und Ertrag im Auge zu behalten. Die SNB erfüllt h..., zur Steuerung der Geldmenge Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit zu kaufen und i...