Angleichung der Rechtsvorschriften
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...Oktober 1971 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über d...
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Regeste
Anwendbarkeit von Art. 333 Abs. 3 OR bei Erwerb eines Betriebes aus dem Konkurs des früheren Inhabers. Wer einen Betrieb erwirbt und mit den Arbeitnehmern die im Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Arbeitsverhältnisse weiterführt, haftet nicht für offene, vor der Übernahme fällig gewordene Lohnforderungen aus den Arbeitsverhältnissen, wenn die Übernahme des Betriebes aus der Konkursmasse des bisherigen Arbeitgebers erfolgt ist. Auslegung von Art. 333 OR nach Wortlaut, Sinn und Zweck und den ihm zugrunde liegenden Wertungen und Zielsetzungen (E. 4 und 5). Europarechtskonforme Auslegung und Berücksichtigung von Reformbestrebungen des schweizerischen Gesetzgebers (E. 6 und 7).
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Regeste
Applicabilité de l'art. 333 al. 3 CO lors de l'acquisit...
...März 2001 "zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über d...
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...Juni 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Ga...
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...März 19703 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über M...
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...Februar 1970 zur . Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über d...
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...) Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften;. c) Zusammenrechnung aller nach den verschiede...Art. 4 Angleichung der Gesetze. 1. Die Mitgliedstaaten sorgen für di...
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...Juni 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über ...
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...Februar 1970 zur . Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über d...
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...Dezember 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über d...
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