-
Regeste
Art. 73 Abs. 1 BVG: Rechtsnatur der Stellungnahmen von Vorsorgeeinrichtungen. Nach der Regelung des BVG dürfen weder die privatrechtlichen noch die öffentlichrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen Verfügungen im Rechtssinne erlassen; die Stellungnahmen der Vorsorgeeinrichtungen werden nur aufgrund eines auf Klage hin ergangenen Gerichtsurteils rechtsverbindlich (Erw. 2). Art. 49 Abs. 2 BVG, Art. 4 Abs. 1 BV: Überprüfung der Ordnung einer öffentlichrechtlichen Vorsorgeeinrichtung unter dem Gesichtspunkt der rechtsgleichen Behandlung. Obwohl das anwendbare kantonale Recht ohne vernünftigen Grund Invalidenrentner und Altersrentner unterschiedlich behandelt, indem es jenen im Gegensatz zu diesen bei der Zusatzleistung für Kinder keine dreizehnte Monatsrate gewährt, kann der Grundsatz de...
-
Regeste
Art. 5 Abs. 2 und 4 AHVG; Art. 6 Abs. 2 lit. h und Art. 8 lit. a AHVV; freiwillige Vorsorgekapitalleistungen eines patronalen Wohlfahrtsfonds als massgebender Lohn. Nach einer objektbezogenen Betrachtungsweise kann die Beitragspflicht auch gegeben sein, wenn ein anderes Rechtssubjekt als der Arbeitgeber eine Zuwendung tätigt, sofern diese in einem wirtschaftlichen Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis steht (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2).
Zuwendungen patronaler Wohlfahrtsfonds sind als Ermessensleistungen grundsätzlich beitragspflichtig (E. 3.1). Stellungnahmen in der Doktrin (E. 3.2). Konzeption der Beitragsordnung gemäss Art. 6 ff. AHVV im vorsorgerechtlichen Kontext (E. 3.3).
Folgerungen im Einzelfall (E. 4).
****************************************
Regeste
Art. 5 al....
... freiwillige Teuerungszulagen an Altersrentner oder Härtefallleistungen an Rentenbezüger mit no...
-
... der Bund die Unterdeckung der Altersrentnerinnen und -rentner der Pensionskasse der SBB (PK SBB) pe...
-
Regeste
Art. 12 Abs. 4 KUVG. Altersrentner, welche AHV-Hilflosenentschädigungen (Art. 43bis AHVG) beziehen, sind den Bezügern von IV-Hilflosenentschädigungen (Art. 42 IVG) nicht gleichzustellen. Keine echte Gesetzeslücke.
****************************************
Regeste
Art. 12 al. 4 LAMA. Les bénéficiaires de rentes de vieillesse qui reçoivent des allocations pour impotent de l'AVS (art. 43bis LAVS) ne sont pas assimilables aux bénéficiaires d'allocations pour impotent de l'assurance-invalidité (art. 42 LAI). Pas de lacune de la loi.
****************************************
Regesto
Art. 12 cpv. 4 LAMI. I beneficiari di rendite di vecchiaia che ricevono dall'AVS assegni per grandi invalidi (art. 43bis LAVS) non sono assimilabili ai beneficiari di analoghi assegni dell'assicurazione p...
-
Regeste
Art. 20 Abs. 2 und 3 UVG, Art. 31 und 32 UVV: Berechnung der Komplementärrenten für Invalide (in casu: Bezüger einer Ehepaar-Altersrente der AHV). - Bei der Berechnung der Komplementärrenten für Invalide gemäss Art. 20 Abs. 2 UVG sind die Renten der AHV oder der IV grundsätzlich in vollem Umfang zu berücksichtigen (Erw. 3a). - Soweit die Art. 31 und 32 UVV diesen Grundsatz für Komplementärrenten an teilerwerbstätige Altersrentner, die schon vor einem UVG-versicherten und zu einer Invalidität führenden Unfall Bezüger einer Ehepaar-Rente der AHV waren, gestützt auf die Delegationsnorm des Art. 20 Abs. 3 UVG uneingeschränkt und ohne abweichende Regelung übernehmen, erweisen sie sich als gesetz- und verfassungsmässig; Bemerkungen de lege ferenda (Erw. 3b). Art. 40 UVG und Art. 74 A...
-
Regeste
Art. 9 Abs. 3, Art. 15 Abs. 1-3 UVG in Verbindung mit Art. 22 ff. UVV; Art. 28 ff., Art. 34 UVG in Verbindung mit Art. 44 f. UVV; versicherter Verdienst. Der einer Hinterlassenenrente zugrunde zu legende versicherte Verdienst basiert auf dem Lohn, welchen die - an den Auswirkungen einer Berufskrankheit - verstorbene pensionierte Person letztmals bezogen hat, als sie noch UVG-versichert war, angepasst an die allgemeine statistische Nominallohnentwicklung im angestammten Tätigkeitsbereich bis zum Zeitpunkt des Eintritts ins AHV-Rentenalter (E. 4).
Der derart ermittelte versicherte Verdienst ist für den Zeitraum zwischen der Pensionierung der verstorbenen Person und der Entstehung des Anspruchs des überlebenden Ehegatten auf eine Hinterlassenenrente der Teuerung anzupassen (E. 5)....
...Altersrentner) - keine spezifische Lösung vorgesehen ist. Die K...
-
Regeste
Art. 43ter Abs. 1 [in der bis Ende 2002 gültig gewesenen Fassung] und 3 AHVG; Art. 66ter AHVV; Art. 2 Abs. 1 und 2 HVA; Ziff. 9.51 HVA Anhang: Kostenbeitrag an den käuflichen Erwerb eines motorisierten Rollstuhls im Rahmen der Austauschbefugnis. Die Austauschbefugnis ist auch im Bereich des AHV-rechtlichen Hilfsmittelanspruches zur Anwendung zu bringen (Änderung der Rechtsprechung; Erw. 3.4.6). Voraussetzungen, Dauer, Umfang und Modalitäten des Anspruchs auf den monatlichen substituierten Mietkostenbeitrag, wenn die versicherte Person auf den ihr gemäss Ziff. 9.51 HVA Anhang gesetzlich zustehenden mietweisen Bezug eines Rollstuhles ohne motorischen Antrieb verzichtet und sich stattdessen einen motorisierten Rollstuhl anschafft (Erw. 3 und 4, insbesondere 4.4).
****************...
...(nachfolgend: Kasse) das Gesuch des Altersrentners D. (geboren am 12. November 1923) um Entrichtung e...
-
.7 vom 5. September 1989 1 Landammann und Regierung 2 des Kantons St.Gallen erlassen in Anwendung von Art. 44 der Dienst- und Besoldungsordnung für das Staatspersonal vom 30. März 1971...
... wird der Versicherte Altersrentner im Sinn von Abs. 1 dieser Bestimmung. [59] . b) H...
-
Regeste
Art. 9 Abs. 3 und Art. 15 Abs. 1-3 UVG in Verbindung mit Art. 22 ff. UVV; Art. 28 ff. und 34 UVG in Verbindung mit Art. 44 f. UVV; versicherter Verdienst; Hinterlassenenrente. An der in BGE 135 V 279 publizierten Rechtsprechung wird festgehalten. Das entsprechende Regest wird wie folgt berichtigt/präzisiert:
Der einer Hinterlassenenrente zugrunde zu legende versicherte Verdienst basiert auf dem Lohn, welchen die - an den Auswirkungen einer Berufskrankheit - verstorbene pensionierte Person letztmals bezogen hat, als sie noch UVG-versichert war, angepasst an die allgemeine statistische Nominallohnentwicklung im angestammten Tätigkeitsbereich bis zum Zeitpunkt des Eintritts ins AHV-Rentenalter (E. 4).
Die derart ermittelte (fiktive) Hinterlassenenrente ist für den Zeitraum zwisch...
...Altersrentner) - keine spezifische Lösung vorgesehen ist. Die K...
-
Regeste
Art. 24 BVV 2; Überentschädigung. Die AHV-Altersrente ist nicht in die Überversicherungsberechnung nach dieser Verordnungsbestimmung mit einzubeziehen (Änderung der Rechtsprechung gemäss den Urteilen B 14/01 vom 4. September 2001 und B 91/06 vom 29. Juni 2007; E. 4).
****************************************
Regeste
Art. 24 OPP 2; surindemnisation. Le calcul de surindemnisation au sens de cette disposition ne peut inclure la rente de vieillesse AVS (changement de la jurisprudence résultant des arrêts B 14/01 du 4 septembre 2001 et B 91/06 du 29 juin 2007; consid. 4).
****************************************
Regesto
Art. 24 OPP 2; sovraindennizzo. La rendita di vecchiaia AVS non è inclusa nel calcolo del sovraindennizzo secondo il citato disposto di ordinanza (cambiamento della ...