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...Zahlreiche Afrikaner seien bei ihm ein- und ausgegangen, weshalb jeder ...
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...Nur zwei Afrikaner wurden in dieser Zeit in Haft genommen, beides Asy...
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... Geschichte fürchteten die betroffenen Afrikaner um ihr Leben und ihr Vermögen - mit den "einsilbi...
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... eine Verwechslung mit "einem anderen Afrikaner" vorliegen (Beschwerde S. 19; kant. act. 65 S. 12 ...
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...Er wusste, dass dort mehrere Afrikaner logierten, die seiner Auffassung nach im Drogenhan...
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Regeste
Art. 139 Ziff. 2 StGB; besonders gefährlicher Raub. 1. Den unbestimmten Rechtsbegriff der besonderen Gefährlichkeit überprüft das Bundesgericht grundsätzlich frei (E. 2c; Präzisierung der Rechtsprechung). 2. Bei der Auslegung des Begriffs der besonderen Gefährlichkeit ist der erhöhten Mindeststrafe und der Stellung dieses Qualifikationsgrundes zwischen jenen gemäss Ziffer 1bis sowie Ziffer 3 von Art. 139 StGB Rechnung zu tragen. Voraussetzung für die Bejahung der besonderen Gefährlichkeit bildet eine gegenüber dem Grundtatbestand erhebliche Erhöhung des Unrechtsgehalts der Tat (E. 2d). 3. Erfüllt das Verabreichen von nicht ganz harmlosen Schlafmitteln an ein Opfer, das sich dann selber überlassen wird, die Qualifikation? (E. 2f).
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Regest...
...von zwei Afrikanern erhalten, von denen er auch die ersten Tabletten k...
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... Angehörige; er sehe sich nicht als Afrikaner, sondern als Europäer an. Der Beschwerdeführer ...
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...jedem Europäer 3 Afrikanerinnen bzw. Afrikaner und 8 Asiatinnen bzw. Asiaten gegen...
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... in einer Kampagne fordert, «alle Afrikaner raus aus der Schweiz», dann ist das keine Falschi...
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Regeste
Vaterschaftsklage; negativer Abstammungsbeweis (Art. 314 ZGB). Dem Beklagten steht von Bundesrechts wegen ein Anspruch auf die Einholung eines anthropologisch-erbbiologischen Gutachtens zur Erbringung des negativen Abstammungsbeweises zu, auch wenn er keine Indizien für Mehrverkehr der Kindsmutter in der kritischen Zeit nachzuweisen vermag, sofern er alle andern Beweismittel, die ihm gegenüber der Vermutung seiner Vaterschaft zur Verfügung standen, erschöpft hat. Dieser Grundsatz erfährt insofern eine Einschränkung, als er nicht gelten kann, wenn Mutter und Beklagter verschiedenen Rassen angehören und als mutmassliche Erzeuger des Kindes nur Angehörige der noch nicht erforschten Rasse in Frage kommen.
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Regeste
Action en paternité; preuve...
..., dass es sich beim Beklagten um einen Afrikaner handle, da für die im Ähnlichkeitsvergleich zu b...