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Regeste
Art. 686 Abs. 4, Art. 701 und 706b OR; Aktienbuch; Nichtigkeit eines Universalversammlungsbeschlusses. Der Inhalt des Aktienbuchs hat bloss die Bedeutung einer widerlegbaren Vermutung. Wenn eine Aktiengesellschaft weiss oder wissen müsste, dass ein Eintrag im Aktienbuch falsch ist, darf sie sich nicht auf diesen Eintrag verlassen (E. 3.2).
Der Beschluss einer Universalversammlung, an welcher nicht alle Aktionäre teilgenommen haben oder vertreten waren, ist nichtig. Der Beschluss kann auch nicht als solcher einer normalen Generalversammlung gelten, wenn nicht alle Aktionäre eingeladen wurden. Es kommt nicht darauf an, ob der übergangene Aktionär den Beschluss mit seiner Stimmkraft hätte verhindern können (E. 3.3).
Regeste
Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG; Konkursgrund der Zahlungs...
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... Renforcement de la protection des actionnaires minoritaires (E 5.6.02, Leutenegger Oberholzer); ...
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... de gérer et de louer à ses propres actionnaires des appartements (en PPE) construits dans un immeu...
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Regeste
Einsichts- und Auskunftsrecht des Aktionärs (Art. 697 OR). Voraussetzungen und Gegenstand des Einsichtsrechts, insbesondere im Fall einer zu einem Konzern gehörenden Gesellschaft. Gerichtliche Überprüfung eines die Einsichtnahme ablehnenden Entscheides der Gesellschaft (E. 1). Die Auskunftsklage setzt voraus, dass ein Auskunftsbegehren an der Generalversammlung gestellt und die Auskunftserteilung ungerechtfertigt verweigert wurde (E. 2).
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Regeste
Droit de l'actionnaire de consulter des documents et de demander des renseignements (art. 697 CO). Conditions et portée du droit de l'actionnaire de consulter des documents, en particulier dans le cas d'une société appartenant à un groupe. Contrôle judiciaire d'une décision de la société refusan...
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Regeste
Art. 8 und 9 BEHG; Kotierungsreglement; Zuständigkeit des Schiedsgerichts der SIX Swiss Exchange AG. Frage der Rechtsnatur des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange AG offengelassen (E. 2.2.1). Mangels Rechtsetzungskompetenz der SIX Swiss Exchange AG für diesen Bereich kann Art. 62 Abs. 2 des Kotierungsreglements den nach Art. 9 Abs. 3 BEHG gesetzlich vorgesehenen Rechtsweg (Klage beim Zivilrichter) nicht abändern und daher auch den Abschluss einer Schiedsvereinbarung nicht ersetzen (E. 2.2.2).
Regeste
Art. 6 Abs. 1 und 2 KSG; formgültiger Abschluss einer Schiedsvereinbarung. Die Einleitung eines Schiedsverfahrens durch den Aktionär einer dekotierten Gesellschaft, der zur SIX Swiss Exchange AG nicht in einem Mitgliedschaftsverhältnis steht, ist nicht mit der Erklärung des...
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...Jean-B.________ était l'actionnaire majoritaire de A.________ SA. Il a été administr...
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Regeste
Art. 103 lit. a OG; Art. 6 VwVG; Art. 23 und 32 BEHG; Art. 3, 5, 38 und 53 ff. UEV-UEK; öffentliches Pflichtangebot; Stellung des Minderheitsaktionärs vor der Übernahme- und der Bankenkommission; Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Ein Minderheitsaktionär, der am Verfahren vor der Übernahmekommission nicht als Partei, sondern nur als Intervenient teilgenommen hat, ist nicht befugt, eine Empfehlung der Kommission abzulehnen (E. 4). Genauso wenig hat er vor der Übernahmekammer der Bankenkommission Parteistellung bzw. das Recht, eine von der erstinstanzlichen Empfehlung abweichende Verfügung der Aufsichtsbehörde zu verlangen (E. 5). Er kann dieses Ziel mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht ebenfalls nicht erreichen, weshalb darauf mangels eines schutz...
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... à B.________ SA, dont il est l'actionnaire majoritaire, la totalité du capital-actions de la...
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...En 2000, il est devenu actionnaire et administrateur de Z.________ SA puis, dès nove...
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...chacune. Son actionnaire principal et président du Conseil d'administratio...