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...Er geriet rechts ins angrenzende Ackerland, setzte auf einem erhöhten Feldweg ab und flog mi...
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...– auf Ackerland . . – auf Wiesland . . × . . × . . . . ...
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Regeste
Konzessionen für die Herstellung von Trinkbranntwein in Hausbrennereien. 1. Gegen die Verweigerung der Konzession ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zulässig (Erw. 1). 2. Gemäss Verordnung des Bundesrates kann als Hausbrenner nur anerkannt werden, wer Landwirt ist und einen Landwirtschaftsbetrieb selbst bewirtschaftet, d.h. einem bäuerlichen Heimwesen vorsteht (Erw. 2). 3. Diese Ordnung steht im Einklang mit Art. 32 bis BV und der Alkoholgesetzgebung (Erw. 3). 4. Ein PTT-Angestellter, der nebenbei 18 Aren Wies- und Ackerland mit Obstbäumen selbst bewirtschaftet und eine gewerbliche Schweinezucht betreibt, kann die Hausbrennerkonzession nicht erhalten (Erw. 4).
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Regeste
Concessions pour la production d'eau-de-vie dans des distilleries ...
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...27 Abs. 2 und 3 . 2 Für das offene Ackerland und die Dauerkulturen wird ein Zusatzbeitrag...
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Regeste
Abgrenzung einer Moorlandschaft (Art. 78 Abs. 5 BV; Art. 23b NHG, Art. 3 der Moorlandschaftsverordnung). Gesetzliche Vorgaben und Verfahren für die Abgrenzung von Moorlandschaften im Sinne von Art. 78 Abs. 5 BV (E. 3). Die kantonale Abgrenzung der Moorlandschaft von nationaler Bedeutung Pfäffikersee entspricht den Vorgaben des Bundesinventars (Objekt Nr. 5 im Anhang zur Moorlandschaftsverordnung) (E. 4). Akzessorische Überprüfung der bundesrätlichen Grenzziehung (E. 5): - Beurteilungsspielraum des Bundesrats und Überprüfungsbefugnis der Gerichte (E. 5a); - Dürfen bestehende Bauzonengrenzen bei der Abgrenzung der Moorlandschaft berücksichtigt werden (E. 5b)? - Prüfung, ob das streitige Gebiet nach den Kriterien von Art. 23b NHG zwingend zur Moorlandschaft gehört (E. 5c-g).
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... erwogen, es sei vertretbar, das offene Ackerland nicht vollständig als Teil der verfassungsrechtli...
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...Beschreibung Inhalt . Offenes Ackerland auf- geteilt nach Kulturen . Grünland, aufgeteilt...
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... Nutzung als Wiese (nicht als Ackerland) kümmern. Die Beschwerdeführer 1 und 2 behaupten...
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.71 vom 25. Februar 1992 1 Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erlassen in Ausführung des Gesetzes über die Abgeltung ökologischer Leistungen vom 22. September 1991 2...
...Fr. je a a) Ackerland 30.– bis 45.– b) Dauerwiese: 1. mit ...
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... dem Jahre 1991 als intensiv genutztes Ackerland charakterisiert, ohne besondere Bedeutung für die...
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..., 2013 Rotationsbrachen, 2013 Saum auf Ackerland, 2013 Hecken, Feld- und Ufergehölze. . d. Die Zur...