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... das Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft - an. Die Bewilligung einer Übergangslösung im S...
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... das Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft des Kantons Bern zuzustellen. - Bevor Betriebe, di...
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...September 1994 über die Abfallwirtschaft (Abfallgesetz) obliegt es den Gemeinden, für Erst...
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... sollte es das Ziel der Abfallwirtschaft sein, die Quellen der Umweltverschmutzung zu besti...
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... Amts für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft des Kantons Bern im Betrieb der X.________ GmbH ei...
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..., già direttore dell'Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe, Amt für Abfall, Wasser, Energie und...
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Regeste
Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Anspruch auf einen zweiten Schriftenwechsel. Zulässigkeit des Verzichts auf das Recht zu einer Replik (E. 3.3.1). Anspruch des Beschwerdeführers, sich zur Vernehmlassung einer Vorinstanz äussern zu können (Übersicht über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte; E. 3.3.2). Umsetzung von Art. 6 Ziff. 1 EMRK bei Zustellung der Vernehmlassung an den Beschwerdeführer zur Kenntnisnahme (E. 3.3.3 und 3.3.4). Wirksamkeit des Verzichts im Anwendungsfall (E. 3.4).
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Regeste
Art. 29 al. 2 Cst., art. 6 par. 1 CEDH; droit à un second échange d'écritures. Caractère admissible de la renonciation au droit de répliquer (consid. 3.3.1). Droit du recourant d'avoir la possibilité de s'exprim...
... Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft (GSA) der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des...
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..., à l'époque chef de la section Abfallwirtschaft und Betriebe, Amt für Abfall, Wasser, Energie und...
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Regeste
Art. 41ter Abs. 2 BV, Art. 2 ÜbBest. BV, Art. 31 ff. USG; Vereinbarkeit der bernischen Abfallabgabe mit dem Bundesrecht (insbesondere mit der Mehrwertsteuer). Die bernische Abfallabgabe belastet nicht wie die Mehrwertsteuer die Wertschöpfung, die durch eine bestimmte Lieferung oder Dienstleistung entsteht. Sie ist nicht eine Verbrauchssteuer, sondern eine Entsorgungsabgabe. Die bernische Abfallabgabe und die Mehrwertsteuer sind somit nicht gleichgeartete Steuern im Sinne von Art. 41ter Abs. 2 BV (E. 2). Vereinbarkeit der Abgabe mit dem Umweltschutzgesetz (E. 3).
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Regeste
Art. 41ter al. 2 Cst., art. 2 Disp. trans. Cst., art. 31 ss LPE; compatibilité de la taxe bernoise sur les déchets avec le droit fédéral (en particulier avec la taxe sur...
... Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft für das Jahr 1997 eine Abfall-abgabe von Fr. 2'87...
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... und Nutzung im Bereich der Abfallwirtschaft sowie bei Gewinnung, Beförderung und Verteilung v...