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Regeste
Fernmeldegeheimnis, Überwachung des E-Mail-Verkehrs als strafprozessuale Zwangsmassnahme; Art. 4 aBV/Art. 9 BV, Art. 36 Abs. 4 aBV/Art. 13 Abs. 1 BV, § 103 und 104 ff. StPO/ZH. Die materielle Grundlage für Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis findet sich nicht im (eidgenössischen) Fernmeldegesetz, sondern in den einschlägigen Strafprozessbestimmungen (E. 2). Es hält vor dem Willkürverbot nicht stand, vom Provider die Erforschung und Herausgabe von Angaben über Absender und Sendezeitpunkt eines manipulierten E-Mails gestützt auf § 103 StPO/ZH zu verlangen (E. 4). Die Teilnehmeridentifikation von Telefongesprächen stellt einen Eingriff in das Telefongeheimnis dar und unterliegt den verfassungs- und gesetzmässigen Voraussetzungen (E. 5b). Das verfassungsmässige Fernmeldegeheimnis g...
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...308 Abs. 2 ZGB zur Überwachung des persönlichen Verkehrs weiter bestehen bleibe ...
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...b. Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs; . c. Überwachung.... Art. 70d Verkehrs- und Rechnungsdaten, Teilnehmeridentifikation . 1...
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...d) die Überwachung des Verkehrs und der Buchführung mit Sprengmittel...
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... Errichtung einer Beistandschaft zur Überwachung des persönlichen Verkehrs gestellt und am 27. Mä...
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.1 vom 10. April 1980 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 22. Mai 1979 2 Kenntnis genommen und erlässt in Ausführung von Art. 30, 31, 60, 70 und 73 der Kantonsverfassung vom 16. November...
... der Sicherheitspolizei; b) die Überwachung des ruhenden Verkehrs; c) die polizeiliche Ermittl...
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... besorgt alle Geschäfte, welche die Überwachung des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwa...
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....__________ und betraute sie mit der Überwachung des persönlichen Verkehrs zwischen Vater und Kind...
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... es eine Beistandstandschaft zur Überwachung des persönlichen Verkehrs von Vater und Tochter. ...
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... zugehörigen Anschlusswerken wird der Verkehrs-, Kriminal-, Ordnungs- und Sicherheitsdienst von d...SRSZ 31.1.2000 1. Die Überwachung und Kontrolle des Verkehrs, der Verkehrsteilnehmer...