Uberwachung der Ausfuhren
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Regeste
Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 9 BV; Art. 9 ATSG; Art. 42 IVG; Art. 37 Abs. 3 lit. e und Art. 38 IVV; Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG; SR 151.3): Lebenspraktische Begleitung. Die "lebenspraktische Begleitung" beinhaltet weder die (direkte oder indirekte) "Dritthilfe bei den sechs alltäglichen Lebensverrichtungen" noch die "Pflege" noch die "Überwachung". Sie stellt vielmehr ein zusätzliches und eigenständiges Institut der Hilfe dar. Die vom BSV vorgenommene Konkretisierung der Anwendungsfälle der lebenspraktischen Begleitung (Rz. 8050-8052 des Kreisschreibens über Invalidität und Hilflosigkeit in der Invalidenversicherung [KSIH] in der seit 1. Januar 2004 gültigen Fassung) erweist sich grundsätzlich als sachlich gerechtfe...
... alltägliche Arbeit selbst dann nicht ausführen könnten, wenn sie angeleitet und überwacht würd...
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..., auszuführen oder durch Dritte ausführen zu lassen. . 3 Jede Anbieterin von Fernmeldedie...
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...9.1.3 Eckdaten zu Ausfuhren im Rahmen des Güterkontrollgesetzes 586 . 9.2 Emb... im Rahmen seiner ständigen Überwachungsfunktion die investitionsrelevanten Massnahmen, welche als ...
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... Hilfe Dritter oder der persönlichen Überwachung bedarf. Das Gesetz unterscheidet zwischen schwerer... anfallenden Tätigkeiten auch selber ausführen, wenn die versicherte Person dazu gesundheitsbedin...
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... auch an der fehlenden permanenten Überwachung. Da sich die Vorinstanz mit diesen Gründen, welch... Beschwerdeführer an sich zutreffend ausführen, soll der Situationsplan den Betroffenen ermöglic...
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Regeste
Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 9 BV; Art. 9 ATSG; Art. 42 Abs. 3 IVG; Art. 37 Abs. 3 lit. e und Art. 38 IVV; Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG; SR 151.3): Bedarf an lebenspraktischer Begleitung, Regelmässigkeit; Kostenfaktor. Rz. 8053 des Kreisschreibens über Invalidität und Hilflosigkeit in der Invalidenversicherung (KSIH, in der seit 1. Januar 2004 gültigen Fassung) beinhaltet keine Verletzung des Gebots der rechtsgleichen Behandlung (Art. 8 Abs. 1 BV), des Diskriminierungsverbots (Art. 8 Abs. 2 BV), des Willkürverbots (Art. 9 BV) oder des BehiG (E. 5.3.1). Das Gesetz macht den Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung nicht davon abhängig, ob die lebenspraktische Begleitung kostenlos erfolgt oder nicht (E. 5.3.2).
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... zur Erledigung des Haushalts sowie Überwachung/. Kontrolle. Nach Rz. 8051 KSIH ist bei ausserhäu... anfallenden Tätigkeiten auch selber ausführen, wenn die versicherte Person dazu gesundheitsbedin...
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... eine marktbegleitende Überwachung vorgeschrieben, so stellt sie sicher, dass diese ... zusätzlichen Tätigkeiten ausführen kann. . Art. 53 Befreiung von Besichtigungen vor O...
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... verwendeten Begriffe "Pflege" und "Überwachung", auf die sechs massgeblichen alltäglichen Lebens... anfallenden Tätigkeiten auch selber ausführen, wenn die versicherte Person dazu gesundheitsbedin...
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... sein Fahrmanöver ohne weitere Überwachung des sichttoten Bereichs ausführen. Nach den verbi...
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...26 lautet wie folgt:. 1. Überwachungs- und Kontrollsysteme, die das Verhalten der Arbeit... die Kundenbesuche effektiv ausführen. Der Arbeitgeber müsse die Möglichkeit haben, Mi...